Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 15.03.2022)

§1 Vorbedingungen

Im Folgenden sind alle das Vertragsverhältnis betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich aus der Nutzung der Website zinkenundzapfen.de, sämtlicher Unterseiten sowie dem anhängigen Konfigurator, zwischen dem Unternehmen (im Folgenden Zinken & Zapfen genannt) und dem Verbraucher (im Folgenden „Käufer“ genannt), geregelt.

Sämtliche durch diese AGBs eingeschlossene Waren – dies schließt explizit materielle Waren (wie Werkstoffe) wie auch Dienstleistungen (wie auch Zuschnitt, Fertigung, aber auch bspw. Workshops mit ein) – werden in der Folge als „Produkt“ bezeichnet. Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.

Käufer ist im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jede natürliche Person. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile die Bundesrepublik Deutschland.

Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

§2 Bestellungen, Vertragsabschluss und Preise

  1. Die auf der Website zinkenundzapfen.de, sämtlichen Unterseiten sowie dem anhängigen Konfigurator präsentierten Waren stellen kein Angebot, sondern eine unverbindliche Bestellaufforderung an den Kunden dar.
  2. Durch Bestellung des gewünschten Artikels erfolgt die verbindliche Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages vom Käufer gegenüber Zinken & Zapfen.
  3. Durch das Auslösen der Bestellung berechtigt der Käufer Zinken & Zapfen, ebendieses Angebot unter der Bedingung einer via E-Mail zugestellten Auftragsbestätigung, das o.g. Angebot anzunehmen. Diese Auftragsbestätigung enthält die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGBs sowie die erforderliche Belehrung zum Fernabsatz in einem separaten Dokument. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

    Die Bestellbestätigung erhält der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber nach drei Werktagen.

  4. Sofern nicht explizit anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise im Angebot angegebenen Preise als Endpreise einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Liefer-, Lager- bzw. Frachtkosten sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden ggf. gesondert berechnet und ausgewiesen.
  5. Die Zahlung erfolgt in bar bei Übergabe oder via Paypal sowie über alle Paypal anhängigen und damit assoziierten Zahlungsmittel, die auf zinkenundzapfen.de sowie auf den Unterseiten angegeben und als Zahlungsweg zur Verfügung gestellt werden.
  6. In Einzelfällen bietet Zinken & Zapfen bspw. für Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Bestands- und Großkunden u.U. die Bezahlung auf Rechnung an. Diese Zahlungsform bedarf der expliziten vorherigen Absprache.
  7. Sollte im Vorfeld eine Absprache über eine Zahlung auf Rechnung erfolgt sein, behält sich Zinken & Zapfen vor, eine Bonitätsprüfung vornehmen zu lassen. Der Kunde erklärt durch die Bestellung auf Rechnung hierzu seine Zustimmung. Personenbezogene Daten werden dem Kunden in diesem Fall in einer gesonderten Datenschutzerklärung gemäß DSGVO zur Verfügung gestellt. Alle Einzelheiten sind darin enthalten.

    Sollte ebenjene Prüfung negativ ausfallen, verweist Zinken & Zapfen u.U. auf eine alternative Zahlungsart.

  8. Befindet sich ein Kunde im Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzugs zu verzinsen. Der Zinssatz wird für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basissatz veranschlagt. Es fallen darüber hinaus Gebühren für Verwaltungs- und Büroaufwand an.

§3 Lieferung, Abholung und Lieferfristen

  1. Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
  2. Fertigstellung und Zusendung des fertigen Produktes sind unterschiedlichen Zulieferfristen unterworfen. Soweit in der Artikelbeschreibung nicht anders angegeben, liegt die Lieferfrist in einem angemessenen Rahmen. Spätestens jedoch nach 14 Werktagen.
  3. An Neujahr und während der Oster- und Weihnachtsfeiertage gelten gesonderte, verlängerte Lieferfristen. Gelten diese außerhalb der hier angegebenen Zeiträume, werden sie auf der Website zinkenundzapfen.de explizit ausgewiesen.

  4. Holt der Käufer das beauftragte Produkt selbst ab, so zeichnet er oder dessen Beauftragter für die fristgerechte Abholung sowie für Ladung, Ladungssicherheit und Abtransport verantwortlich.
  5. Die Lieferung erfolgt an die zum Bestellzeitpunkt angegebene Lieferadresse.

    Wenn nicht explizit anderweitig vereinbart, erfolgt die Lieferung bis an die Borsteinkante. Für jede Lieferung und jeden Transport darüber hinaus – auch wenn sie auf Wunsch des Kunden und in Absprache mit dem Transportunternehmen erfolgt – haftet Zinken & Zapfen nicht. Gefahr und Haftung geht mit dem Erreichen der Lieferadresse auf den Empfänger über.

  6. Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.

§4 Gewährleistung, Haftung und Ausschluss

  1. Zinken & Zapfen verpflichtet sich, das Produkt mängelfrei zu übergeben. Zeigt sich zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel am Produkt, so räumt der Käufer Zinken & Zapfen die Möglichkeit der Nachbesserung, Nacherfüllung oder Ersatzlieferung ein.
    Die Entscheidung darüber, welche dieser Möglichkeiten zum Einsatz kommt, liegt beim Käufer. Gehen mit einer dieser Möglichkeiten unverhältnismäßige Mehrkosten einher und bleibt ohne erhebliche Nachteile für den Käufer, so ist diese ausgeschlossen.
  2. Kann ein Mangel nicht durch Nachbesserung, Nacherfüllung oder Ersatzlieferung ausgeräumt werden, so erhält der Kunde die Wahl zwischen Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Das Rücktrittsrecht ist jedoch bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen. Ein eventueller Schadensersatzanspruch nach BGB und EU-Recht bleibt davon unberührt und Ersatzansprüche gelten nicht in dessen Sinne als Beweis.
  3. Im Falle einer persönlichen Übergabe der Ware erfolgt eine förmliche Abnahme durch den Kunden und schließt eine nachträgliche Sachmangelhaftung aus.
  4. Im Versandfall vereinbaren der Käufer und Zinken & Zapfen, dass wenn ein Sachmangel innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Produktes auftritt, dieser bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Ausgeschlossen davon ist jedoch der zwischenzeitliche unsachgemäße Gebrauch des erworbenen Produktes oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Käufers.
  5. Nach Ablauf der Siebentagesfrist liegt die Beweislast hinsichtlich des Mangelursprungs beim Käufer. Das bedeutet, um eine Mangelhaftung geltend zu machen, muss der Käufer nachweisen, dass der Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand.
  6. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
  7. Ist der Käufer ein Handelsgeschäft, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so hat Käufer das erhaltene Produkt innerhalb von sieben Tagen auf erkennbare Mängel zu prüfen und diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist ein Anspruch auf Gewährleistung ausgeschlossen. Handelt es sich um einen verdeckten Mangel, so ist dieser innerhalb der Frist von sieben Tagen nach Entdecken gegenüber Zinken & Zapfen schriftlich anzuzeigen. Das Datum der Absendung ist für die Fristwahrung maßgeblich. Der Beweis dafür, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährleistung bestehen, ist vom Käufer zu erbringen – dies gilt gleichsam für die Fristwahrung bei der Mängelrüge. Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr.
  8. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
  9. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Produktes oder grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, sind von einem Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
  10. Die Garantiehaftung seitens Zinken & Zapfen erfolgt nach den im BGB genannten Vorgaben und unabhängig vom Verschulden.
  11. Zinken & Zapfen haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  12. Schadensersatzanspruch für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht nur für vertragstypische, vorhersehbaren Schäden, wenn nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  13. Die bei Zinken & Zapfen, dem anhängigen Konfigurator und Online-Shop bestellbaren Artikel und handwerkliche Leistungen werden u.U. manuell gefertigt. Der Käufer ist sich bewusst, dass es durch diese Fertigungsweise zu geringfügigen Abweichungen bei den Maßen kommen kann. Liegen diese Abweichungen innerhalb der folgenden Toleranzgrenzen stellen sie keinen Mangel dar:

    a. 0,1 mm bei unter 10 mm Größe des Gesamtobjektes
    b. 0,5 mm bei bis zu 500 mm Größe des Gesamtobjektes
    c. 1,0 mm bei mehr als 500 mm Größe des Gesamtobjektes

    Für Passungen von Fremdobjekten wie Lautsprechern, Gefäßen etc. wird nur die Haftung übernommen insoweit sie uns für die Probe am bearbeiteten Objekt zur Verfügung standen.

    Eine Probe bei persönlicher Übernahme unserer Leistung ist unerlässlich.

§5 Rücktritt, Widerruf und Folgen des Widerrufs

  1. Der Käufer hat binnen einer 14-tägigen Frist das Recht, den mit Zinken & Zapfen geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein in seinem Namen bevollmächtigter das Produkt in Besitz genommen hat.

    Ist das Produkt nach Kundenspezifikationen gefertigt, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind vom Gesetzgeber nach § 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB vom Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ausgeschlossen. Dies schließt alle Waren ein, die

    „nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung einer individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.“

    Dies gilt nach Urteil des EuGHs bereits ab dem Zeitpunkt der Beauftragung und ggf. vor dem Beginn der Arbeiten.

  2. Erfolgt ein Widerruf, so trägt der Käufer Sorge dafür, das Produkt bis spätestens vierzehn Tage nach erfolgtem Widerruf an Zinken & Zapfen zurückzugeben. Bis zum vollständigen Eingang des Produkts behält sich Zinken & Zapfen das Recht vor, die Rückzahlung des Rechnungsbetrages auszusetzen.

    Entscheidet sich der Käufer für eine Rücksendung, so liegen die unmittelbaren Fracht- Verpackungs- und Transportkosten bei ihm.

  3. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung (auch auf dem Transportweg) trägt der Käufer nur die Kosten des entstehenden Wertverlusts, wenn diese Beschädigung oder dieser Verlust auf einen hinsichtlich der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts nicht sachgemäßen oder nicht notwendigen Umgang mit dem Produkt seitens des Käufers zurückzuführen sind.
  4. Der Widerruf bedarf einer eindeutigen schriftlichen Erklärung per Post, Telefax oder E-Mail an:

    Zinken & Zapfen
    Klaus Henke
    Prinzenstraße 85 F
    10969 Berlin

    Fax: +49-0-30 92379636
    E-Mail: info@zinkenundzapfen.de

    Eine Mustervorlage für einen formgerechten Widerruf findet der Käufer hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_253anlage_2.html.
    Dieser kann, muss aber nicht genutzt werden.

  5. Erfolgt ein frist- und formgerechter Widerruf seitens des Käufers, so verpflichtet sich Zinken & Zapfen, alle durch den Käufer erfolgten Zahlungen an den Käufer zurückzuführen. Diese Rückzahlung erfolgt unmittelbar, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Eingang des Widerrufs.
    Besteht keine anderweitige schriftliche Absprache, wird für die Rückzahlung seitens Zinken & Zapfen dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet. Zusätzliche Entgelte auf die Rückzahlung entfallen nicht.
  6. Für die über den Online-Shop der Website zinkenundzapfen.de bestellte Teilnahme an durch Zinken & Zapfen durchgeführten Workshops gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen vor dem ersten Tag des bestellten Workshops. Wird die Bestellung in diesem Zeitraum widerrufen, so trägt der Käufer lediglich eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10% des Workshop-Preises. Bei einer Stornierung bis spätestens drei Tage vor Workshop-Beginn, werden 50% des Kaufbetrages fällig. Danach trägt der Käufer die Kosten in voller Höhe.

§6 Eigentums- und Urheberrecht

1. An Kostenanschlägen, Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben bzw. dauerhaft und bleibend zu vernichten.

§7 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

§8 Beschwerden

1. Hinweis zur alternativen Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an anderen Streitschlichtungsverfahren ist Zinken & Zapfen nicht verpflichtet und schließt diese aus.